EU-Ebene:

Verordnungen
Verordnungen sind Rechtsakte, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern gelten, ohne dass sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern.

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Richtlinien
Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen.

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Bundes- oder Bundesländer-Ebene:

Gesetze (Legislative)
Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben einer Gemeinschaft. In Deutschland unterscheidet man Gesetze im formellen Sinn und materielle Gesetze. Gesetze im formellen Sinn sind alle Gesetze, die durch das Gesetzgebungsverfahren, das die Verfassung vorschreibt, vom Parlament – dem Bundestag oder einem Landesparlament – verabschiedet werden. Gesetze im materiellen Sinn sind alle Rechtsnormen. Dazu zählen neben den formellen Gesetzen die Satzungen, das EG-Recht und Anordnungen. Die Verfassung ist das höchste Recht, ihm ordnen sich die formellen Gesetze unter, wobei Bundesrecht Vorrang vor Landesrecht hat. Rechtsverordnungen und Satzungen stehen darunter.

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Rechtsverordnungen, Erlasse (Exekutive)
Eine Rechtsverordnung wird nicht vom Bundestag als Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, also der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung, erlassen. Die Voraussetzung für eine Rechtsverordnung ist allerdings eine gesetzliche Ermächtigung. In dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt werden. Obwohl die Rechtsverordnung nicht in einem Gesetzgebungsverfahren erlassen wird, ist sie dennoch verbindliches Recht. Während ein Gesetzgebungsverfahren meist relativ langwierig ist, können Verordnungen schneller erlassen und geändert werden. Daher ist es in vielen Bereichen üblich, dass der Bundestag Details (vor allem des Verwaltungsvollzugs) nicht selbst durch ein Gesetz regelt, sondern die Verwaltung ermächtigt, dies in Rechtsverordnungen zu tun.

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Satzungen
Satzungen können im Bereich verschiedener Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Bezirke, Landkreise, Gemeinden) entstehen. Sie sind Normen, die von Selbstverwaltungskörperschaften zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden. Sie werden von den Organen der Selbstverwaltungskörperschaften beschlossen.

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Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Allgemeine Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Sie richten sich nicht an Bürger*innen, sondern binden nur die öffentliche Verwaltung. Verwaltungsvorschriften werden von übergeordneten Instanzen der Verwaltung erlassen, in der Regel also von den Bundesministerien.

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Technische Regeln, Richtlinien (bundesweit)
Eine Technische Regel für Betriebssicherheit gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Die Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen, im Explosionsschutz allerdings nur noch hinsichtlich der Prüfungen.

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Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen. Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

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Normen, Standards (bundesweit)
Eine Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Sie schafft Klarheit über deren Eigenschaften, erleichtert den freien Warenverkehr und fördert den Export. Sie unterstützt die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung.

Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Zwar stellen sie im Fall einer möglichen Haftung keinen Freibrief dar. Aber wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein korrektes Verhalten einfacher nachweisen. 

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Institutionen, Firmen:

Hausanordnungen, Dienstvorschriften, Dienstanweisungen, interne Richtlinien
Unbestimmte Begriffe, die meist unter Bezug auf interne Praxisbedingungen allgemeine Rechtsnormen konkretisieren sollen.