​Die übliche stoffliche Zusammensetzung von fotografischen und kinematografischen Materialien auf Cellulosenitrat-Basis führt im Zusammenhang mit der Beförderung zur Einstufung als Gefahrgut. Nachfolgend werden die zu beachtenden Rechtsvorschriften und deren Quellen aufgeführt.

Was ist Gefahrgut?

Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können, und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.

Aus dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

Gefahrgutrecht (GefGü)

EU-Ebene:

Richtlinien
Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter (als PDF) im Binnenland.

Übereinkommen/Regelungen
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID)

Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) (als PDF)

Bundes- oder Bundesländer-Ebene:

Gesetze

Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG)

Verordnungen

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Gefahrgutzuständigkeitsverordnung nach Bundesland

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin:

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Niedersachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen